Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Vorsorgeverfügungen sind wichtige Dokumente, das weiß jeder. Da es sich aber dabei aber um komplexe juristische Urkunden handelt, erreicht man in der Praxis oft nicht das, was man eigentlich wünscht. Erfahren Sie hier, warum das Thema Vorsorgeverfügungen so wichtig ist und was es dabei zu beachten gibt.

Vorsorge

Sie haben bereits Vorsorgeverfügungen?

Sehr viele Menschen haben sich schon einmal um das Thema Vorsorgeverfügungen gekümmert. Dann aber passiert es oft, dass die Dokumente einfach in der Schublade landen und man sich nicht mehr um dieses Thema kümmert. Allerdings können sich nicht nur die rechtlichen, sondern auch die persönlichen Umstände ändern, sodass es wichtig ist, sich in regelmäßigen Abständen erneut mit diesen Fragen zu beschäftigen. Gerne kann ich für Sie überprüfen, ob Ihre Vollmachten noch auf dem aktuellen Stand sind.


Die Vorsorgeverfügungen

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie im Idealfall eine rechtliche Betreuung vermeiden und Ihre Belange durch die Person(en) Ihres Vertrauens wahrnehmen lassen.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im schlimmsten Fall für Sie die gesetzliche Betreuung übernehmen soll.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung bestimmen Sie rechtlich verbindlich die medizinische Behandlung für diejenigen Fälle, in denen Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Meine Expertise

Vorsorgeverfügungen sind komplizierte Dokumente. Nicht individualisierte Lösungen wie fertige Formulare zum Download oder zum Kaufen sind in den meisten Fällen ungeeignet und führen oft zu Streit innerhalb der Familie. Gerne helfe ich Ihnen daher mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich von Vorsorgeverfügungen und Betreuungsrecht bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer Vorsorgeverfügungen.

Info

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit vertreten kann.

Jeder braucht eine Vollmacht

Egal ob jung oder alt, ob verheiratet oder nicht. Jeder sollte ein Vorsorgevollmacht haben. Sobald Sie volljährig sind, sind Sie alleine Herr Ihrer Entscheidungen, selbst Ihr Ehegatte hat keine Befugnisse, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen. Bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit kommt es somit immer zur Bestellung eines gesetzlichen Betreuers, der dann für Sie die Entscheidungen trifft.

Nachteile der Betreuung

Nur mit einer schriftlichen Betreuungserfügung haben Sie Einfluss darauf, wer Ihr Betreuer wird. Andernfalls bestimmt das Gericht darüber, wer Ihr gesetzlicher Betreuer wird. Selbst wenn dies, was üblich ist, jemand aus der Familie sein wird, so unterliegt der Betreuer der ständigen Überwachung des Betreuungsgerichts, das sich somit in Ihre persönlichen Belange einmischt.

Vermeidung der Betreuung

Durch die Vorsorgevollmacht errichten Sie ein Dokument, wodurch der Bevollmächtigte Sie vertreten kann. Ist die Vollmacht umfassend, darf das Betreuungsgericht keinen gesetzlichen Betreuer für Sie bestellen.

Manchmal sollte es doch keine Vollmacht sein

Zugegeben, die obige Aussage trifft nur fast immer zu. Vielleicht kennen Sie zwar eine Person, die Ihre Belange wahrnehmen soll, Sie möchten aber nicht, dass diese Person die volle Freiheit über Ihr Vermögen hat. Mit anderen Worten: Es kann Situationen geben, in denen die gerichtliche Kontrolle gerade gewünscht wird. Dann ist es besser, dass Sie keine Vollmacht errichten, sondern mit der Betreuungsverfügung festlegen, wer Ihr gesetzlicher Betreuer werden soll.

Info

Mit der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer Ihr gesetzlicher Betreuer wird.

Sie bestimmen über Ihre medizinische Behandlung

Die Vorstellung, eines Tages an Schläuche und Geräte angeschlossen zu sein, die einen nur noch physisch am Leben halten, ist erschreckend. Steht medizinisch mit Sicherheit fest, dass die Maschinen das Unvermeidliche nur noch herauszögern, wollen viele Menschen, dass die Geräte dann abgestellt werden.

Info

Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie die medizinische Behandlung im Sterbefall.

Wenn Sie keine Patientenverfügung haben

Haben Sie in diesen Fällen keine Patientenverfügung, entscheidet der Vorsorgebevollmächtigte oder der gesetzliche Betreuer darüber, ob und wann die Geräte abgeschaltet werden.

Festlegung in einer Patientenverfügung

Damit in diesen Situationen nicht unumkehrbare Entscheidungen getroffen werden, die Sie so nicht haben wollen, sollten Sie in einer Patientenverfügung festlegen, wie die Ärzte Sie in diesen Fällen behandeln sollen.