Unternehmens­nach­folge

Wenn Sie einen geeigneten Nachfolger für Ihr Unternehmen haben, dann sollten Sie so früh wie möglich mit der Unternehmensnachfolge beginnen. Noch früher sollten Sie sich um das Thema kümmern, wenn erst ein Nachfolger ausgebildet oder gar erst gefunden werden muss. Zwar ist es stets ratsam, auch ein Testament für den Notfall zu haben. Der ideale Weg ist und bleibt aber die Übergabe des Unternehmens noch zu Lebzeiten.

Unternehmensnachfolge

Drei Säulen der Nachfolge

Die drei Säulen der erfolgreichen Unternehmensnachfolge lauten:

Unternehmensübergabe

Unternehmensvorsorge

Unternehmertestament

Die nachfolgend im Detail dargestellten drei Säulen können folgendermaßen zusammengefasst werden: Sie sollten sich bereits frühzeitig mit dem Thema beschäftigen und stets eine Unternehmensübergabe zu Lebzeiten bevorzugen, da diese geregelt und nach Ihren Vorstellungen ablaufen kann. Trotzdem sollte der krankheitsbedingte Ausfall durch eine Vorsorgevollmacht sowie weitere praktische Maßnahmen abgesichert werden. Gleiches gilt für das unbedingt notwendige Unternehmertestament im Hinblick auf den plötzlichen Tod des Unternehmers.


Die Unternehmensübergabe

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Der größte Erfolgsfaktor ist es, sich so früh wie möglich mit dem Thema zu beschäftigen.

Die Nachfolge muss frühzeitig beginnen

… oder zumindest ist es erforderlich, dass man sich frühzeitig mit der Nachfolgethematik beschäftigt. Wer wird Nachfolger? Soll ich den Nachfolger bereits in das Unternehmen einbinden? Muss ich ihm dazu bereits Anteile an der Gesellschaft übertragen? Oder kann dies auch schrittweise erfolgen? Erfolgreiche Übergaben liegen meist dann vor, wenn sie frühzeitig und rechtzeitig eingeleitet werden, zudem sollte die Initiative vom Übergeber und nicht vom Nachfolger ausgehen (so eine aktuelle Studie).

Interne oder externe Nachfolge?

Eine Unternehmensnachfolge kann entweder familienintern oder auch extern an eine andere Person stattfinden. Die externe Nachfolge wird aber meist nur gewählt, wenn man selbst keinen geeigneten Nachfolger ernennen kann. Lediglich ein Drittel derjenigen, die eine familieninterne Übergabe planen, haben den Nachfolger bereits in die Geschäftsleitung integriert. Je ferner der Nachfolger von den Entscheidungen der Geschäftsleitung steht, desto länger und schwieriger gestaltet sich eine Nachfolge.

Ausarbeitung eines Nachfolgekonzepts

Vielen Unternehmern fällt es meist sehr schwer, ein klares Nachfolgekonzept zu erarbeiten. Dies liegt nicht nur daran, dass sie das selbst Aufgebaute schwer loslassen können. Es liegt auch daran, dass meist eine klare Zielvorstellung fehlt. Sind mehrere Kinder vorhanden, so entstehen weitere Probleme. Denn meistens ist nur ein Kind zur Nachfolge geeignet bzw. bereit, sodass die anderen Kinder aus dem wertmäßig meist geringeren Privatvermögen abzufinden sind.

Meine Aufgabe ist es daher, mit Ihnen eine Gesamtkonzeption für die Übergabe zu erarbeiten, die sowohl die Frage der unternehmerischen Nachfolge klärt wie auch in privater Hinsicht vertretbare Lösungen präsentiert. Dabei ist jede Unternehmensübergabe anders, denn sie ist abhängig vom Alter der Beteiligten, von deren Qualifikationen und Erfahrungen, aber auch von dem Unternehmen selbst. Die rechtlichen Verträge müssen diese Eigenheiten genauso berücksichtigen wie die steuerlichen Besonderheiten. Bei der Ausarbeitung dieser Verträge gilt es daher, eng mit dem Ihnen vertrauten Steuerberater zusammenzuarbeiten, um so das optimale Nachfolgemodell für Sie zu finden.


Unternehmensvorsorge („Notfallkoffer“)

Enorme Probleme können auch dadurch entstehen, dass der Unternehmer aufgrund einer unerwarteten Krankheit an der Fortführung seines Unternehmens vorübergehend oder gar für immer verhindert ist. Neben der frühzeitig einzuleitenden Unternehmensübergabe braucht es auch einen Notfallplan für Situationen, in denen der Unternehmer (vorübergehend) ausfällt. Dann ist es wichtig, dass der Unternehmer durch entsprechende Vorsorgevollmachten vertreten werden kann, damit keine Führungslosigkeit droht. Neben dieser Vollmacht muss jedoch auch in tatsächlicher Hinsicht sichergestellt sein, dass der Nachfolger oder der interimsweise eingesetzte Vertreter auch faktisch die Möglichkeit hat, das Unternehmen fortzuführen. Das erfordert neben klaren Anweisungen zur Führung des Unternehmens z. B. auch einer systematischen Übersicht aller Geschäftsabläufe und sogar die Erstellung einer Passwortliste, um den Zugang zu den wichtigen Daten zu ermöglichen. Einen solchen Notfallplan sollte daher jedes Unternehmen bereits von Beginn an erstellen und regelmäßig aktualisieren, am besten in dem sogenannten „Notfallkoffer“, in dem alle entsprechenden Dokumente sortiert sind und schnell zur Verfügung stehen. Lesen Sie in der Rubrik „Vorsorge“ mehr zu diesem Thema.

Info

Bei der Unternehmensvorsorge geht es um die Absicherung für einen (vorübergehenden) Ausfall durch Krankheit oder Geschäftsunfähigkeit.


Unternehmertestament

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Das Unternehmertestament verhindert, dass das Unternehmen beim plötzlichen Tod einer Erbstreitigkeit zum Opfer fällt.

Nicht jede Nachfolge tritt gewollt ein. Eine gut strukturierte und möglicherweise bereits teilweise durchgeführte Unternehmensübergabe muss auch den denkbaren plötzlichen Tod des Unternehmers berücksichtigen. Dazu ist es unerlässlich, dass neben der Übergabe und dem „Notfallkoffer“ auch ein Unternehmertestament errichtet wird. Wie ein solches Testament aussehen muss, hängt aber nicht nur von dem Unternehmen und dessen Gesellschaftsform ab, sondern vor allem auch von der familiären und sonstigen Vermögenssituation des Unternehmers. Daher gibt es nicht das eine Unternehmertestament, sondern vielmehr ist jedes Testament eines Unternehmers inviduell auf den Einzelfall zu konzipieren.