Erbrecht

Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie gerne in allen Fragen zum Erbrecht, aber auch im Zusammenhang mit Aspekten, die rund um die Vermögensnachfolge bestehen.

Im Erbrecht selbst kann man zwischen den folgenden drei Kategorien unterscheiden:

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Vorweggenommene Erbfolge

Vorwegge­nommene Erbfolge

Bei der vorweggenommenen Erbfolge geht es darum, dass man bereits zu Lebzeiten Vermögen in die nächste Generation überträgt. Dies kann verschiedene Gründe haben, z.B. erbschaftsteuerliche. Denkbar ist aber auch, dass man seinen Kindern eine Wohnung oder ein Haus schenkt oder dass man sie finanziell für die berufliche Zukunft ausstattet.

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Testamentsgestaltung

Gestaltung der Erbfolge

Bei der Gestaltung der Erbfolge geht es hingegen darum, wie das Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll. Grundsätzlich gilt zunächst dabei zunächst die gesetzliche Erbfolge. Sollte Ihnen diese aber nicht zusagen, können Sie sie mit einem Testament oder einen Erbvertrag abändern. Anders als bei der vorweggenommenen Erbfolge verschiebt man die Verteilung des Vermögens also auf den Zeitpunkt nach dem Tod.

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Erbstreitigkeiten

Erbstreit

Hat ein Erblasser seine Vermögensnachfolge gar nicht oder nicht wohlüberlegt geregelt, so kommt es zwischen den Erben oftmals zu Streitigkeiten über die Verteilung des Vermögens. Aber auch mit den Pflichtteilsberechtigten, also diejenigen, die vom Erbe ausgeschlossen wurde, entsteht ebenfalls häufig Streit.

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Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin, sei es für eine allgemeine erbrechtliche Erstberatung oder zur Erstellung eines Testaments. In dringenden Angelegeneheiten wie z. B. laufenden Erbstreitigkeiten sind jederzeit auch kurzfristige Termine möglich.

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