Nehmen Sie Kontakt auf
Schreiben Sie mir eine E‑Mail, rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich biete persönliche und telefonische Beratung sowie weltweite Beratung per Videotelefonie.
E‑mail
Telefon
+49 (89) 954 280 490
Fax
+49 (89) 954 280 499
Adresse
Pettenkoferstraße 44
80336 München
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Häufig gestellte Fragen
Bieten Sie auch eine digitale Beratung an?
Meine Kanzlei funktioniert fast ausschließlich digital. Aber eine Beratung nur per E‑Mail ist oft nicht ratsam, da hier die Möglichkeit zum umfassenden Austausch fehlt. Das persönliche Gespräch ist immer vorzuziehen. Persönlich muss aber nicht heißen, dass wir uns vor Ort in meinen Kanzleiräume treffen müssen. Daher biete ich auch eine Beratung per (Video-)Telefonie an. Rufen Sie mich hierzu einfach an oder schreiben Sie mir eine E‑Mail, sodass Ihnen die entsprechenden Anweisungen hierfür zukommen lassen kann.
Sind Termine auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich?
In dringenden Fällen können Termine auch am Abend oder am Wochenende vereinbart werden.
Machen Sie auch Hausbesuche?
Im Großraum München mache ich auch Hausbesuche, falls für Sie das Aufsuchen meiner Kanzleiräume zu beschwerlich sein sollte.
Was kostet eine Beratung?
Eine allgemeine Aussage über die Höhe der Kosten ist leider nur sehr schwer möglich. Die Kosten unterscheiden sich von Fall zu Fall und richten sich nach dem zu erwartenden Aufwand. Im Allgemeinen kann jedoch gesagt werden:
Eine Erstberatung kostet 190,00 € zzgl. MwSt., also 226,10 €. Folgt diesem Beratungsgespräch ein Mandat, so wird diese Gebühr hierauf angerechnet.
Testamentsgestaltungen rechne ich in der Regel mit einem Pauschalhonorar ab. In diesem sind mehrfache Besprechungstermine enthalten sowie eine Ausarbeitung eines Testamentstextes nebst schriftlichen Erläuterungen.
In streitigen Angelegenheiten rechne ich in der Regel nach Stundenaufwand ab, wobei hier minutengenau abgerechnet wird. Jeder solchen Rechnung liegt zudem ein Stundennachweis bei, der detailliert die konkrete Tätigkeit aufschlüsselt.
Ich bin dafür, dass Anwaltskosten transparent sein müssen. Daher spreche ich dieses Thema beim ersten Gespräch stets ungefragt an.